Beratung und Projekte für Qualität im Gesundheitswesen

Qualitäts-Regulatoren – Vorgaben, Normen und Zertifizierungen

Die externen Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden immer umfangreicher. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von allen externen Anforderungen.

Unser Angebot:

Qualitätsvertrag KVG

Mit dem neuen „Qualitätsartikel“ (Art. 58 KVG) werden die Leistungserbringer ab 2022 verpflichtet, die gemäss dem jeweiligen Qualitätsvertrag festgelegten Qualitätsanforderungen zu erfüllen. 

Die Ausgestaltung der Qualitätsverträge sollte bis im Frühling 2022 abgeschlossen und durch BAG verabschiedet sein. Auf die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden dann – je nach ihrem aktuellen Stand der Qualitätsentwicklung und Reifegrad – neue Anforderungen an das Qualitätsmanagement zukommen.

Die rechtzeitige Vorbereitung hilft bei der Umsetzung. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig durch ihren spezifischen Branchenverband (H+, FMH, Curaviva, SPITEX, SHV, IGGH-CH, ChiroSuisse, PhysioSuisse, SPV, evsDLV, SVDE, pharmaSuisse, usw. ) über den Inhalt des Qualitätsvertrages informieren zu lassen. Leiten sie allfällige Massnahmen in der Qualitätsentwicklung rechtzeitig in die Wege – so bleiben ihrer Institution genügend Reserven bei der Umsetzung.

Gerne unterstützen wir sie bei allen Vorbereitungen und Umsetzungen. Mit einer Reifegrad-Analyse erarbeiten wir mit ihnen den Stand und benennen allfällige Differenzen, um allen zukünftigen Qualitäts-Anforderungen gerecht werden zu können.

Regulatoren der Qualität

Die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen wird durch unterschiedliche Regulatoren und  Akteure geprägt. Die Qualitätsanforderungen stehen meist in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Leistungsfinanzierung.

  1. Mit den kantonalen Leistungsaufträgen für die Aufnahme auf die jeweiligen Spitallisten der Kantone werden an die stationären Einrichtungen strukturelle, organisatorische, prozessuale und fachliche Qualitätsanforderungen gestellt. 
  2. Mit den Tarifverträgen gehen im ambulanten Bereich Qualitätsanforderungen der Versicherer einher.
  3. Die Branchen- und Fachverbände definieren Qualitätsstandards für ihre Mitglieder und fordern diese von ihnen ein.

Mit der KVG Revision kommen neben den erwähnten bestehenden Regulatoren erstmals Strukturen der Qualitätseinforderung auf Bundesebene hinzu.

Da die unterschiedlichen Regulatoren in ihren Ansprüchen oft nicht koordiniert sind, entstehen für die Leistungserbringer ähnliche Mehrfachanforderungen und Doppelspurigkeiten.

Wir unterstützen sie in der Koordination und Umsetzung aller Anforderungen und helfen ihnen, die schlanksten und effizientesten Lösungen zu implementieren.

Regulatoren Gesundheitswesen Schweiz